Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Überlassung und Nutzung der Software LENA HRSuite
Version 1.0 · Stand 09.10.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Dennis Kolpatzki, Nimrodstraße 21, 45699 Herten (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über die Überlassung und Nutzung der Software LENA HRSuite sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von LENA HRSuite auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Demo- oder Angebotsanfrage begründet noch keinen Vertrag.
(2) Der Anbieter erstellt auf Anfrage ein Angebot in Textform. Es benennt insbesondere die Module, den Nutzungsumfang, die Betriebsart, den Leistungsbeginn, die Vergütung und die enthaltenen Leistungen wie Einrichtung, Datenübernahme, Updates und Support.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt und der Anbieter die Annahme bestätigt. Maßgeblich ist die mit dem Angebot übermittelte Fassung dieser AGB.
§ 3 Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden LENA HRSuite in den vereinbarten Modulen und im vereinbarten Nutzungsumfang. Funktionen und Eigenschaften ergeben sich aus dem Angebot und der bei Vertragsschluss aktuellen Produktbeschreibung.
(2) LENA HRSuite wird auf der Infrastruktur des Kunden betrieben, als Docker-Image oder als Installation unter Linux. Server, Betriebssystem, Datenbank, Netzwerk, Datensicherung und E-Mail-Versand stellt der Kunde bereit, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) LENA HRSuite erstellt keine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen. Exporte, etwa erfasster Arbeitszeiten, dienen als Grundlage für die Abrechnung außerhalb der Software. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung.
(4) Leistungen wie Einrichtung, Datenübernahme, Schulung oder individuelle Anpassungen schuldet der Anbieter nur, soweit sie im Angebot vereinbart sind. Weitere Leistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, LENA HRSuite im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, vermieten oder Dritten zur Nutzung überlassen. Mitarbeitende des Kunden gelten im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht als Dritte.
(3) Eine Bearbeitung, Dekompilierung oder Rückentwicklung der Software ist nur in den Grenzen von §§ 69d und 69e UrhG zulässig. Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und Versionsangaben dürfen nicht entfernt werden.
(4) Mit Ende des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht.
§ 5 Updates und Support
(1) Während der Vertragslaufzeit stellt der Anbieter Updates im vereinbarten Umfang bereit. Das Einspielen übernimmt der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Support erfolgt im vereinbarten Umfang per E-Mail an [email protected] an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen). Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen für den Betrieb bereit und hält sie aktuell.
- Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und in einer dem Risiko angemessenen Weise, sodass sie mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
- Der Kunde schützt Zugangsdaten vor dem Zugriff Unbefugter und vergibt Rollen und Rechte sorgfältig.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Verarbeitung von Personaldaten mit LENA HRSuite rechtmäßig erfolgt, einschließlich etwaiger Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Kunde ist für die mit LENA HRSuite verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Beim Betrieb auf der Infrastruktur des Kunden verarbeitet der Anbieter diese Daten nicht.
(2) Erbringt der Anbieter Support-, Fernwartungs- oder Importleistungen, bei denen er personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet oder darauf zugreifen kann, schließen die Parteien vorher eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese AGB ersetzen eine solche Vereinbarung nicht.
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Die Umsatzsteuer wird nach den gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der Angabe im Angebot berechnet.
(2) Laufende Vergütungen werden im vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus, einmalige Leistungen nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 288 BGB.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag über die laufende Nutzung beginnt mit dem vereinbarten Leistungsbeginn und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Danach läuft er auf unbestimmte Zeit weiter.
(2) Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Mit Vertragsende stellt der Kunde die Nutzung der Software ein. Seine Daten verbleiben auf seiner Infrastruktur; LENA HRSuite bietet bis dahin Exportfunktionen, etwa für die DSGVO-Auskunft und erfasste Arbeitszeiten.
§ 10 Mängel
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass LENA HRSuite während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die vereinbarten Eigenschaften hat. Eine unerhebliche Abweichung ist kein Mangel.
(2) Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist nach seiner Wahl durch Korrektur, ein Update oder eine zumutbare Umgehungslösung.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(4) Keine Mängelrechte bestehen, soweit ein Fehler auf einer vom Kunden bereitgestellten Umgebung, auf nicht vereinbarten Änderungen an der Software oder auf einer Nutzung entgegen der Dokumentation beruht.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 6) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
§ 13 Änderungen dieser AGB
Neue Fassungen dieser AGB gelten nicht automatisch für bestehende Verträge. Sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Parteien dies in Textform vereinbaren.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters (§ 38 ZPO).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).